Aufgaben
Personal
Personal in MAK | 426,06 |
Auszubildende | 34 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 29,9 % |
Stand 01.01.2024
Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften
Das Finanzamt Nürnberg-Süd ist in seinem Amtsbezirk zuständig für die Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften. Dazu gehören die folgenden Festsetzungen und Feststellungen:
- Einkommensteuer
- Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
- Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Arbeitnehmersparzulage
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (Messbetrag)
- Investitionszulage
Überregionale Aufgaben
Für die folgenden Aufgabengebiete ist das Finanzamt Nürnberg-Süd auch für die Amtsbezirke anderer Finanzämter zuständig:
Dienstzweig / Aufgabengebiet | Angeschlossene Finanzämter und Aussenstellen |
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Allgemeine Steuerverwaltung | |
Umsatzsteuerprüfung | Hilpoltstein, Schwabach |
Lohnsteueraussenprüfung (bei Arbeitgebern mit mehr als 499 Arbeitnehmern) | Hilpoltstein, Schwabach |
Bußgeld- und Strafsachenstelle | Ansbach mit Aussenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf.,Nürnberg-Nord, Zentralfinanzamt Nürnberg, Schwabach, Uffenheim |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen u. deren Arbeitnehmer | alle Finanzämter in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken |
Ausstellung der Bescheinigung nach § 39c Abs. 3 und 4 EStG und Veranlagung von natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Arbeitnehmer) | Nürnberg-Nord, Zentralfinanzamt Nürnberg |
Veranlagung der sonstigen natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland | Nürnberg-Nord |
Durchführung der Feststellungen nach § 180 Abs. 1 AO für ausländische Personengesellschaften und Haus- und Erbengemeinschaften, die inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen und an denen ausschließlich Personen beteiligt sind, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben | Nürnberg-Nord |
Betriebsprüfung | |
Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe (ohne Sonderbereiche) | Hilpoltstein, Schwabach |
Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe | alle Finanzämter und Aussenstellen der Regierungsbezirke Ober- und Mittelfranken |
Steuerfahndung | |
| Ansbach mit Aussenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf.,Nürnberg-Nord, Zentralfinanzamt Nürnberg, Schwabach, Uffenheim |
Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität | alle Finanzämter in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken |
Zuständigkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg
Für folgende steuerliche Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Süd ist das Zentralfinanzamt Nürnberg zuständig.
- Körperschaftsteuer (einschließlich Lohnsteuer)
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Einheitsbewertung des Grundbesitzes, Fortführung des Grundbesitzkatasters
- Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs
- Besteuerung der in Ungarn ansässigen Werkvertragsunternehmer aller Rechtsformen (Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung bei den ungarischen Verleihern im Baubereich (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ungarischen Leiharbeitnehmer
- Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute, sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe
- Bodenschätzung (amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
- Pfandverwertung
Weitere zuständige Finanzbehörden
die folgenden steuerlichen Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Süd werden durch weitere Finanzbehörden erledigt:
- Die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das Finanzamt Amberg
- Die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt Lohr am Main
- Die Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer sowie der Steuerabzug gem. § 50a EStG durch das Bundeszentralamt für Steuern