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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Zuständig ist das Zentralfinanzamt Nürnberg.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Zentralfinanzamt Nürnberg

SteuernummernTelefon 0911 5393 + Nebenstelle
238/100/00000 - 238/191/99999 2728
238/192/00000 - 238/193/99999 2918
238/194/00000 - 238/199/99999 2728
240/100/00000 - 240/191/99999 2707
240/192/00000 - 240/193/99999 2918
240/194/00000 - 240/199/99999 2707
241/100/00000 - 241/143/99999 1232
241/144/00000 - 241/191/99999 2728
241/192/00000 - 241/192/99999 2918
241/193/00000 - 241/193/99999 2711
241/194/00000 - 241/199/99999 2728
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar