Bußgeld- und Strafsachenstelle
Diese Stelle ermittelt und verfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Bearbeitung von Bußgeld- und Strafsachen ist regional zentralisiert.
Bitte beachten Sie:
Diese Stelle ist nicht zuständig für Bußgelder im Bereich des Straßenverkehrswesens und der Straßenverkehrsüberwachung, z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen oder Parkverstößen („Strafzettel“). In diesen Fällen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Bayerischen Polizei in Viechtach bzw. die jeweilige örtliche Behörde (z.B. Straßenverkehrsamt der Stadt) zuständig. Bitte prüfen Sie, welche Behörde den Bußgeldbescheid erlassen hat und richten Sie Ihr Anliegen an diese Stelle. Ihr Finanzamt hat insoweit keine Befugnisse.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Ansbach mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Zentral, Schwabach und Uffenheim.
Ansprechpersonen
| Aufgabenbereich | Telefon 0911 248 + Nebenstelle |
|---|---|
| Bußgeld- und Strafsachenstelle (Sachgebietsleiter) | 2374 |
