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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Ansbach mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Zentral, Schwabach und Uffenheim.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0911 248 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst2990, 2991
Steuerfahndung (Kanzlei)2397
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr erreichbar.