Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Ansbach mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T., Erlangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.Opf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Zentral, Schwabach und Uffenheim.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 0911 248 + Nebenstelle |
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Bereitschaftsdienst | 2990, 2991 |
Steuerfahndung (Kanzlei) | 2397 |
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr erreichbar.