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Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Zuständig ist das Zentralfinanzamt Nürnberg.

Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Zentralfinanzamt Nürnberg

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 0911 5393 + Nebenstelle
238/192/00000 - 238/193/99999 Bauabzugsteuer2918
240/192/00000 - 240/193/99999 Bauabzugsteuer2918
241/192/00000 - 241/192/99999 Bauabzugsteuer2918
241/193/00000 - 241/193/99999 Bauabzugsteuer2918
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar